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   BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B   

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https://dejure.org/2017,29809
BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B (https://dejure.org/2017,29809)
BSG, Entscheidung vom 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B (https://dejure.org/2017,29809)
BSG, Entscheidung vom 26. Juli 2017 - B 8 SO 53/17 B (https://dejure.org/2017,29809)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des abgelehnten Richters bei Entscheidungen über unzulässige Ablehnungsgesuche; Keine Ablehnung nach einer instanzbeendenden Entscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit; Mitwirkung des abgelehnten Richters bei Entscheidungen über unzulässige Ablehnungsgesuche; Keine Ablehnung nach einer instanzbeendenden Entscheidung

  • rechtsportal.de

    SGG § 60 Abs. 1 ; ZPO §§ 44 ff.; ZPO § 45 Abs. 1
    Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.03.2014 - L 8 SO 329/10
    Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
    LSG Niedersachsen-Bremen 06.03.2014 - L 8 SO 329/10.

    Mit Beschluss vom 20.6.2014 hat der Senat in der Besetzung mit dem Vorsitzenden Richter Eicher sowie den Richterinnen Krauß und Siefert den Antrag des Klägers, ihm zur Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 6.3.2014 - L 8 SO 329/10 - Prozesskostenhilfe zu bewilligen und Rechtsanwalt Prof. Dr. P. beizuordnen, abgelehnt, die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im bezeichneten Urteil als unzulässig verworfen und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumens der Frist zur Einlegung und Begründung der Beschwerde abgelehnt.

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass abweichend von diesem Grundsatz und vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper ausnahmsweise in ursprünglicher Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige Ablehnungsgesuche in bestimmten Fallgruppen entscheidet (vgl BVerfGE 131, 239, 252 f [BVerfG 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09] ; BVerfGK 5, 269, 280 f; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 60 RdNr 10d mwN).
  • BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09

    Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim

    Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
    In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass abweichend von diesem Grundsatz und vom Wortlaut des § 45 Abs. 1 ZPO der Spruchkörper ausnahmsweise in ursprünglicher Besetzung unter Mitwirkung des abgelehnten Richters über unzulässige Ablehnungsgesuche in bestimmten Fallgruppen entscheidet (vgl BVerfGE 131, 239, 252 f [BVerfG 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09] ; BVerfGK 5, 269, 280 f; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer/Schmidt, SGG, 12. Aufl 2017, § 60 RdNr 10d mwN).
  • BSG, 20.06.2014 - B 8 SO 42/14 B
    Auszug aus BSG, 26.07.2017 - B 8 SO 53/17 B
    BSG 20.06.2014 - B 8 SO 42/14 B.
  • BSG, 19.01.2018 - B 8 SO 99/17 B

    PKH-Verfahren

    Der Antrag war rechtsmissbräuchlich und konnte daher unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl nur BSG vom 26.7.2017 - B 8 SO 53/17 B).
  • BSG, 19.01.2018 - B 8 SO 100/17 B

    PKH-Verfahren

    Der Antrag war rechtsmissbräuchlich und konnte daher unter Mitwirkung der abgelehnten Richter als unzulässig zurückgewiesen werden (vgl nur BSG vom 26.7.2017 - B 8 SO 53/17 B).
  • BSG, 06.09.2017 - B 8 SO 17/17 C

    Unzulässigkeit eines Befangenheitsgesuchs; Keine entscheidungserhebliche

    Der Senat hatte im Verfahren B 8 SO 53/17 B lediglich über die Befangenheitsgesuche des Klägers zu entscheiden, nicht über die vorsorglich für die Zukunft angekündigten Anhörungsrügen und Wiedereinsetzungsanträge hinsichtlich früherer Verfahren.
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